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"Recht oder Rechner" - Der Einfluss der Prozessfinanzierer auf die Alternative Streitbeilegung

  • 14. November 2012, 18:30 Uhr
  • F007, Hauptgebäude
  • Podium: Thomas Kohlmeier (Legial AG), Dr. Arndt Eversberg (Roland ProzessFinanz AG), JUDr. Peter Falk (Foris AG) und Dr. Hans-Uwe Neuenhahn (Heussen Rechtsanwaltsgesellschaft)
  • Moderation: Professor Dr. Horst Eidenmüller, LL.M. (Cambridge)

In den letzten Jahren konnte die alternative Streitbeilegung in Deutschland einen nicht unerheblichen Aufschwung an Popularität verzeichnen, was allerdings die Frage aufwirft, wer solche Verfahren finanziert. Zögert jemand aufgrund des hohen Kostenrisikos, Klage vor Gericht zu erheben, kann er sich an gewerbliche Prozessfinanzierer wenden - wie ist das im Bereich der alternativen Streitbeilegungsverfahren?

Auf dem 12. Münchener ADR-Gespräch am Mittwoch, den 14. November, diskutierten nun, moderiert durch Professor Eidenmüller, vier renommierte Gäste zum Thema "Recht oder Rechner" über den möglichen Einfluss der Prozessfinanzierer auf die Alternative Streitbeilegung.

Die Münchener ADR-Gespräche wurden im Jahr 2008 als Fortbildungsforum für Berufstätige mit Bezug zur alternativem Streitbeilegung und interessierte Studenten und Nachwuchswissenschaftler gleichermaßen ins Leben gerufen und sind seitdem fester Bestandteil des Veranstaltungsprogramms des Centrums für Verhandlungen und Mediation.

Recht oder Rechner

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Die diesjährige Diskussion wurde geführt von JUDr. Peter Falk, Thomas Kohlmeier und Dr. Arndt Eversberg, Vorstandsmitglieder von drei der größten Prozessfinanzierungsunternehmen in Deutschland, sowie Dr. Hans-Uwe Neuenhahn, dem Vorstandsvorsitzenden des Europäischen Instituts für Conflictmanagement e.V. (EUCON), der die Nutzerseite repräsentierte.

Die Geschäftsmodelle der Prozessfinanzierer sind sich, wie aus der kurzen Vorstellung der Unternehmen hervorging, im Grunde sehr ähnlich: Bei einem vorliegenden Antrag auf Prozessfinanzierung nehmen sie eine juristische Prüfung vor und stellen die Erfolgsaussichten des Prozesses fest. Übernehmen sie die Finanzierung, so tragen sie, sollte der Kunde wider Erwarten verlieren, die gesamten anfallenden Kosten des Gerichtsverfahrens. Im Falle eines erfolgreichen Ausganges jedoch erhält das Unternehmen einen von vornherein vereinbarten Anteil am Gewinn - üblicherweise zwischen 20 und 30 Prozent. Wie Dr. Arndt Eversberg jedoch zu berichten wusste, bevorzugen heute die Parteien, die mit einem Prozessfinanzierer zusammenarbeiten, häufig alternative Verfahren der Streitbeilegung gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Auch aus Sicht der Prozessfinanzierer sei die Mediation, so Dr. Eversberg, heute ein „Instrument, das sich immer weiter durchsetzt“.

Für die Konfliktparteien hat die alternative Streitbeilegung beachtliche Vorteile: Zum einen erfolgt die Einigung im Wege einer Mediation viel schneller, zum anderen sind die Kosten viel überschaubarer - man denke insbesondere an einen möglichen Instanzenzug - da sie meist von den beiden Parteien hälftig getragen werden. Dr. Hans-Uwe Neuenhahn berichtete jedoch von einem Mediationsverfahren, in dem er momentan involviert ist, bei dem es um Summen von mehr als 400 Millionen Euro geht. Für ein solches Unternehmen greift das Kostenargument also kaum. Immer öfter bevorzugen aber auch solche Konfliktparteien ein alternatives Streitbelegungsverfahren, da dieses nämlich, im Gegensatz zum Prozess vor einem staatlichen Gericht, kein Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt. Da Mediationsverfahren meist erfolgreich ausgehen - Dr. Neuenhahn sprach von einer Erfolgsquote von 70% - und ein Win-Win-Ergebnis zur Folge haben, ist außerdem die Fortführung der eventuell bestehenden Geschäftsverhältnisse zwischen den Konfliktparteien viel wahrscheinlicher, als wenn sich diese lange Zeit in einem kostspieligen Rechtsstreit vor Gericht bekämpfen. Im Wege einer Mediation können zudem Interessen befriedigt werden, die über das rein finanzielle Interesse hinausgehen. Fälle aus dem Familien- und Erbrecht, aber auch aus dem Arzthaftungsrecht, sind dafür beispielhaft. Um es mit Dr. Neuenhahns Worten zu sagen: „Manchmal ist die Entschuldigung des Chefarztes wichtiger als die Zahlung.“

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Die Argumente auf Parteienseite leuchten ein - was aber springt für die Prozessfinanzierer dabei heraus? Laut Dr. Peter Falk, Vorstandsmitglied der Foris AG, nicht viel. „Die Mediation widerspricht den wirtschaftlichen Interessen der Prozessfinanzier“, behauptet er und polarisiert mit dieser Aussage die Runde. Thomas Kohlmeier, Vorstandsmitglied der Legial Prozessfinanzierung, bedauert nämlich den Mangel an Anfragen nach Mediationsverfahren und sieht die Gründe darin, dass die Anwälte zum einen noch zu wenig an die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung denken, und sich zum anderen mit der vergleichsweise neuen, ungewohnten Materie nicht wohl fühlen. Er betont, dass der Wille, Mediationsverfahren zu finanzieren, aufseiten der Legial AG vorhanden ist, denn: „Mit Statistik kann man keine Risiken abwehren.“ Das heißt, dass man den Ausgang eines Prozesses trotz einer genauen juristischen Prüfung, viel weniger kalkulieren kann, als ein Mediationsverfahren. Daher sei ihm alles, was einen Prozessausgang planbarer macht, willkommen.

Auch Dr. Eversberg, Vorstandsmitglied der Roland Prozess-Finanz AG, sieht in Mediationsverfahren viel Potential und hat mit diesen bisher ausschließlich positive Erfahrungen gemacht. In seinem Unternehmen ist es üblich, von vornherein zu prüfen, ob sich ein Fall für eine Mediation eignet, und dieses dem Kunden anzubieten. Es kommt auch vor, dass man sich bereit erklärt, ein Mediationsverfahren, nicht aber ein gerichtliches Verfahren in derselben Sache, zu finanzieren. Es ist zum Beispiel denkbar, dass für einen Prozessfinanzierer bei einem erbrechtlichen Streit mit einem Dutzend Beteiligten das Risiko zu hoch wäre, im Falle eines Verlustes des Prozesses für sehr große Summen aufkommen zu müssen, die sowohl Anwalts- als auch Verfahrenskosten umfassen. Ein Mediationsverfahren hingegen birgt kein solches Risiko für ihn. Da zudem in solchen Fällen meist ohnehin der Interessensausgleich auf der Beziehungsebene eine größere Rolle spielt als der auf der Sachebene, ist der Erfolg einer außergerichtlichen Streitbeilegung umso wahrscheinlicher. Es gibt also, so Dr. Eversberg, eine ganze Reihe von Fällen, in denen sich eine Mediation nicht nur für die Beteiligten, sondern auch für ein Prozessfinanzierungsunternehmen lohnt.

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Nach einer ebenso kontroversen wie informativen Diskussion hatten sowohl Diskutanten als auch Zuhörer die Möglichkeit, sich bei Häppchen und Getränken auszutauschen. In seinen abschließenden Worten wies Professor Dr. Eidenmüller noch auf ein verwandtes Thema hin, nämlich die bereits praktizierte gerichtsinterne Mediation, deren Verbreitung derzeit durch die Ausbildung von Güterichtern und - richterinnen gefördert wird. Wie die Prozessfinanzierer auf diese Entwicklung reagieren und welche Rolle sie hierbei spielen werden, wird sich noch zeigen.

Von Dina Kagan